Allgemeine Geschäftsbedingungen der Iserlohn Roosters GmbH Eisporthalle Iserlohn
Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hospitalityräumen der EISSPORTHALLE ISERLOHN zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen, Feiern etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Iserlohn Roosters GmbH.
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Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Iserlohn Roosters GmbH.
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Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Vertragsabschluss
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Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Veranstaltungsvereinbarung) der Iserlohn Roosters GmbH an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
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Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
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Die Haftung der Iserlohn Roosters GmbH, soweit es nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt beschränkt sich auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Iserlohn Roosters GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Iserlohn Roosters GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Leistung, Preise, Zahlung
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Die Iserlohn Roosters GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von den Iserlohn Roosters GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
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Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Iserlohn Roosters GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Iserlohn Roosters GmbH an Dritte.
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Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von der Iserlohn Roosters GmbH allgemein für derartige Leistungen errechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden.
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Die im Angebot aufgeführten Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, als Tagessätze.
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Rechnungen der Iserlohn Roosters GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Iserlohn Roosters GmbH berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
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Ebenso bleiben Raumänderungen der Iserlohn Roosters GmbH vorbehalten.
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Anzahlung: 50 % des budgetierten Umsatzes nach Auftragsbestätigung.
Restzahlung des budgetierten Umsatzes bis eine Woche vor der Veranstaltung. Alle evtl. anfallenden Extraleistungen sowie vor Ort gebuchte Zusatzleistungen sind spätestens 14 Tage nach Stellung der Endrechnung fällig.
Weitere Zahlungsmodalitäten nur nach Absprache mit der Iserlohn Roosters GmbH.
Restzahlung inkl. aller evtl. anfallenden Extraleistungen: fällig 14 Tage nach Stellung der Endrechnung
Rücktritt der Iserlohn Roosters GmbH
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Die Iserlohn Roosters GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls beispielsweise höhere Gewalt oder andere von der Iserlohn Roosters GmbH nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden Iserlohn Roosters GmbH begründet Anlass zu der Annahme erhält, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der EISSPORTHALLE ISERLOHNs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Iserlohn Roosters GmbH zuzurechnen ist ein Verstoß gegen oben, "Geltungsbereich" Absatz 2 vorliegt. Der Spielbetrieb der Iserlohn Roosters, ein DEB-Länderspiel, sowie dessen Vorbereitungstage oder eine Konzertveranstaltung eine Nutzung der EISSPORTHALLE ISERLOHN am Veranstaltungstag vorsehen.
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Die Iserlohn Roosters GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
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Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen die Iserlohn Roosters GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Iserlohn Roosters GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)
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Bei Rücktritt des Veranstalters ist die Iserlohn Roosters GmbH berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
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Folgende Stornofristen gelten bei Abbestellung:
bis 60 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Veranstaltungsleistungen (total)
bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Veranstaltungsleistungen (total)
bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Veranstaltungsleistungen (total)
am Veranstaltungstag: volle Leistungen
Verschiebung der Veranstaltung: innerhalb 30 Tage werden 50 % der Stornokosten angerechnet
Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
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Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstaltungsbüro mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Iserlohn Roosters GmbH.
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Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird von der Iserlohn Roosters GmbH bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Von der Regelung ausgenommen ist das Catering. Die gemeldete Teilnehmerzahl wird in der Abrechnung zugrunde gelegt.
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Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
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Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Iserlohn Roosters GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies für den Veranstalter unzumutbar ist.
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Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Iserlohn Roosters GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Iserlohn Roosters GmbH zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die Iserlohn Roosters GmbH trifft ein Verschulden.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen für Speisen und Spirituosen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Iserlohn Roosters GmbH
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
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Soweit die Iserlohn Roosters GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.
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Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Iserlohn Roosters GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
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Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Iserlohn Roosters GmbH bedarf dessen schriftliche Zustimmung. Durch Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Iserlohn Roosters GmbH gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Iserlohn Roosters GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Iserlohn Roosters GmbH pauschal erfassen und berechnen.
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Der Veranstalter ist mit Zustimmung der Iserlohn Roosters GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Iserlohn Roosters GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
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Für Musikveranstaltungen hat die GEMA-Anmeldung und Zahlung der fälligen Gebühren durch den Veranstalter zu erfolgen.
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Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die Tanz ermöglichen, unterliegen der Vergnügungssteuer. Eine Meldung sowie die Zahlung der fälligen Gebühren im Sinne der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Iserlohn, hat durch den Veranstalter zu erfolgen.
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Im Fall eines Feuerwehreinsatzes, der durch Fehlalarm (z.B. durch Nebelmaschinen) oder Sabotage ausgelöst wird, werden die anfallenden Kosten (bis zu 1.500,- €) dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sollte der Verursacher nicht festzustellen sein, haftet der Veranstalter.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
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Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. in der EISSPORTHALLE ISERLOHN. Die Iserlohn Roosters GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Iserlohn Roosters GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
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Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Iserlohn Roosters GmbH ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Iserlohn Roosters GmbH abzustimmen.
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Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die Iserlohn Roosters GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Iserlohn Roosters GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Iserlohn Roosters GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten
Haftung des Veranstalters für Schäden
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Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
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Die Iserlohn Roosters GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
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Im Falle eines Spiels bzw. einer Aktion auf dem Eis haftet die Iserlohn Roosters GmbH nicht im Falle von Verletzungen der Gäste. Der Veranstalter hat Sorge dafür zu tragen, dass die Teilnehmer in der Verfassung für ein Spiel jeglicher Art auf dem Eis sind und weist diese auf die Risiken auf dem Eis hin.
Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist Iserlohn.
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Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Iserlohn Roosters GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Iserlohn Roosters GmbH, Iserlohn.
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Es gilt deutsches Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Bei Vertragsabschluss stimmt der Vertragspartner zu, seine Kontaktdaten zu Werbezwecken der Iserlohn Roosters GmbH zur Verfügung zu stellen. Mailings, Newsletter, Ankündigungen, Flyer und weitere Werbemittel jeglicher Art können an die angegebenen Daten gesendet werden. Ein Wideruf kann jederzeit in schriftlicher Form per E-Mail oder Brief an die Iserlohn Roosters GmbH gestellt werden.